Obligatorisches Schiessen
Obligatorische Schiessübungen auf dem Schiessplatz Lindengüetli
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.
2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche die Rekrutenschule absolviert haben.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Angehörige der Armee welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.
Sollten Sie Fragen haben betreffend Ihrer Schiesspflicht, wenden Sie sich bitte an die kantonale Militärbehörden Ihres Wohnortes.
Weitere Auskünfte sind auf der Internetseite des Bundes (https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/ausserhalb-des-dienstes/sat/schiesswesen-ausser-dienst.html ) abrufbar.
Termine
Keine Termine vorhanden.
Sind wir nicht in deiner Nähe? Schade! In diesem Portal (ssv-vva.esport.ch) findest du die Schiesstage aller Vereine in der Schweiz.
Wichtig!
Zur Erfüllung der Schiesspflicht muss unbedingt mitgebracht werden:
- Aufforderungschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein und militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Für weitere Auskünfte